Der Lappan-Verlag lässt, laut einem Bericht von heise.de [1], derzeit massenhaft Abmahnungen bei Verwendung von Heinz-Erhardt-Gedichte an Blog-/Webseitenbetreiber verschicken. Je Gedicht entstehen da Kosten bis zu 600 €.
Verwiesen sei auch noch auf einen Bericht bei juraportal24.de [2].
Heise beschließt seinen Artikel mit einem sehr gut passenden Zitat vom Ende des Gedichtes „An Rolf“ von Heinz Erhardt:
„Allein, ein Freund bliebst Du mir nicht.
Ich wurde ja auch nur Poet,
Du aber bist beim Amtsgericht.“