Heinz Erhardt, der Lappan-Verlag und die Lizenzforderung
Auch in diesem Blog habe ich über Abmahnungen des Lappan-Verlages wegen Erhardt-Gedichten berichtet. Es war wohl, juristisch gesehen, keine Abmahung, sondern es wurden „lediglich“ nachträglich „Lizenzgebühren“ verlangt. Muss mich so eine juristische Feinheit interessieren? Nein, ich denke nicht! Warum man für das Verlangen von Lizenzgebühren gleich einen Anwalt braucht, der auf die geforderte Summe noch ca. 150 – 200 € drauf schlägt bleibt mir schleierhaft! Ob das, juristisch betrachtet, so besser oder schlechter ist wage ich nicht zu beurteilen. Ich dachte bisher,…