Laissez-faire in der Kleingarten-Kolonie
In unserer Kleingartenkolonie wurde von einem früheren Vorstand wohl ein wenig zu lange und zu ausgeprägt Laissez-faire praktiziert. Jahre später sieht man die Auswirkungen immer noch. Gerade so einige Altpächter wollen einfach nicht war haben, daß die Regeln, die jetzt verstärkt durchgesetzt werden schon immer galten.
Laissez-faire ist ein aus dem Französischen entlehnter Begriff. Es heißt übersetzt „lasst machen“ im Sinne von „einfach laufen lassen“. (Wikipedia)
- Abfälle jeglicher Art, auch Grünabfälle, auch im Uferbereich der Rur sind unzulässig. Es handelt sich darüber hinaus um ein Trinkwasserschutzgebiet. Die Bußgelder können hier die astronomische Höhen von 50.000 € erreichen.
- Auch bei uns gilt das Bundeskleingartengesetz. Ich will hier ja gar nicht von der berühmten Drittel-Regel sprechen, wohl aber von erheblichen Bewirtschaftungsmängeln, siehe §9 Abs 1 Punkt 1 BKleinG:
Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn- der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, […] erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt […];
- Auch interessant sind die Richtlinien zur Wertermittlung (PDF) eines Kleingartens bei Pächterwechsel. Da gab es schon einige lustige Vorstellungen bei vollkommen verfallenen Hütten, Gewächshäusern und ungepflegten Gärten. Ein Zustand bei dem die Pächter froh sein können, wenn sie nicht noch Geld für die Entsorgung des Gerümpels zahlen müssen.
Und warum dieser Artikel? Die Stadt, der das Gelände letztlich gehört, hat nun auch mal Kontrollgänge gemacht. Harmlos ist da noch der drohende Zwang für braune Tonnen in Gärten, in denen kein Kompost angelegt wurde. Aber dies ist durchaus unangenehm, denn die Kosten dafür übersteigen dann die Pachtkosten der Gärten. Sehr unangenehm ist aber, daß drei Gärten moniert und die Abmahnung der Pächter verlangt wurde. Mit einer knappen aber angemessenen Fristsetzung wurden diese dazu aufgefordert ihre Gärten in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Diese Frist ist nun abgelaufen und erwartungsgemäß ist in all diesen Gärten nichts passiert. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind schon ziemlich bitter – für die Pächter und den Verein. Die Stadt nimmt die Grundstücke zurück. Das bedeutete, alles was sich darauf befindet muss bis auf die blanke Erde entfernt werden. Eine erneute Verpachtung der Gärten ist nicht mehr möglich. Für einen Kleingartenverein der stets eine Warteliste an Interessenten hat ist das schon bitter.
Das sollte man wohl als einen Schuss vor den Bug verstehen – und genau das tut der Vorstand auch. Es folgen derzeit vom Vorstand initiiert auf dem Fuße weitere Abmahnungen an beratungsresistente Pächter. Achja, für die Pächter bleiben die Konsequenzen gleich: Rückbau bis auf die blanke Erde auf eigenen Kosten. Für den Verein sind die Konsequenzen da angenehmer: Der Garten kann wieder neu verpachtet werden. „Laissez-faire“ ist am Ende! Ein gesundes Mittelmaß läge wohl irgendwo zwischen den „Berliner Verhältnissen“, wie sie z.B. Claudia im Wilden Gartenblog beschreibt und „Laissez-faire“.
Allerdings hätte ich mir auch gewünscht, daß die Stadt sich um den seit Jahren zunehmenden Bewuchs mit Riesen-Bärenklau im Randbereichen von Wegen kümmert. Ein Kontakt mit dem Ordnungsamt im vergangenen Jahr führte zwar zu einem Ortstermin, aber leider zu keinerlei Konsequenzen, obwohl dies mündlich versprochen wurde. So sehr mich diese Pflanzen auch stören, überlasse ich die Bekämpfung dieses äußerst unangenehmen Neophyten im Wesentlichen lieber den Profis.