Heinz Erhardt, der Lappan-Verlag und die Lizenzforderung
Auch in diesem Blog habe ich über Abmahnungen des Lappan-Verlages wegen Erhardt-Gedichten berichtet.
Es war wohl, juristisch gesehen, keine Abmahung, sondern es wurden „lediglich“ nachträglich „Lizenzgebühren“ verlangt. Muss mich so eine juristische Feinheit interessieren? Nein, ich denke nicht!
Warum man für das Verlangen von Lizenzgebühren gleich einen Anwalt braucht, der auf die geforderte Summe noch ca. 150 – 200 € drauf schlägt bleibt mir schleierhaft! Ob das, juristisch betrachtet, so besser oder schlechter ist wage ich nicht zu beurteilen. Ich dachte bisher, daß sprechenden Menschen ganz einfach geholfen werden kann. Ein freundliche E-Mail an den Website-Betreiber mit dem Hinweis auf das Urheberrecht des Verlages und der Aufforderung das geschützte Werk zu entfernen oder der Bitte Lizenzgebühren zu zahlen und alles wäre gut. Aber nein, es muss gleich direkt eine Drohkulisse aufgebaut werden. Ein Vorgehen dieser Art halte ich eines intelligenten Menschen für nicht würdig.