Das Hauptzollamt und die Biersteuer
Als Hobbybrauer ist man verpflichtet seine Aktivitäten dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen (§ 29 Abs. 2 BierStG in Verbindung mit § 41 BierStV). Das habe ich letztes Jahr irgendwann im Oktober getan. Daraufhin erhielt ich einen freundlichen Brief vom HZA und die Sache war für ein Jahr erledigt. Im Oktober war wieder mal eine Jahr rum, ich meldete mich wieder bei meinem Hauptzollamt und bekam wieder eine Antwort…
In einer Nachfrage per E-mail bat ich um Erleichterungen gemäß § 41 Abs. 2 BierStV, die aber….
Der jährlichen gesammelten Anzeige von Brauvorgängen kann ich aus Überwachungsgründen nicht entsprechen.
Also gab’s brav einige Tage vor meinem letzten Sud per FAX eine Brauanzeige. Thema erledigt – dachte ich. Nein, nicht ganz, denn daraufhin bekam ich wieder einen Brief in dem mir bestätigt wurde, daß von meinem Vorhaben Bier in angegebener Menge & Stammwürze an benanntem Ort & Datum zu brauen Kenntnis genommen wurde. Lebensmittelrechtlich ist es äußerst komplex, was alles als Bier gilt, steuerrechtlich ist das wesentlich einfacher. Gemäß Positionen des Zolltarifs, Position 2203 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur gilt als Bier:
- Bier aus Malz („gekeimtes Getreide“) und
- Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken.
Nun warte ich nur noch darauf, daß ich unangemeldeten Besuch des Zolls bekomme, der meine Braustätte kontrollieren will – eine ganz normale Küche mit einem ganz normalen 30-Liter Einkochtopf.
Achja, die Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion darf ich auch mal in Frage stellen, denn der ermäßigte Steuersatz, der für mich gelten würde, betrüge 0,4407 € je Hektoliter und Grad-Plato (Stammwürze). Macht bei einem üblichen Sud: 0,2 hl * 13 °P * 0,4407 €/(hl * °P) = 1,15 € Steuerschuld, die ich via Formular 2075 – warum bloß fühle ich mich gerade an Asterix und Obelix erinnert – erklären müsste. Und dann, ja dann schlägt vielleicht(!) § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung zu und der Kleinbetrag wird erlassen – wobei auch schon in einschlägigen Hobbybrauerforen berichtet wurde, daß 0,98 € zu zahlende Biersteuer angemahnt wurden. Zum Vergleich, die Kosten (Bruttolohn und die ganze Latte an Lohnnebenkosten) für eine FH-Ingenieurstunde kann man mit ca. 70 € annehmen – ein Zollbeamter verursacht ganz sicher keine geringeren Kosten, denn es wäre ja neu, wenn eine Behörde nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt werden würde. Beschäftigt sich dieser Beamte nun auch nur 5 Minuten mit meinem Anliegen sind bereits Kosten von 5,83 € entstanden.
Das ist doch alles nicht mehr verhältnismäßig und es entstehen nur Verwaltungskosten, die letztlich auch wieder den Bundeshaushalt belasten! Vollkommener Irrsinn! Eine Gleichstellung mit Hobbywinzern wäre wünschenswert. – Außer beim Anbau von Weinreben (max. 100 m²) gibt es da nämlich keine Einschränkungen. Hm, vielleicht sollte ich auf die Herstellung von Cider umsteigen…
So, jetzt mache jetzt mache ich die nächste Brauanzeige über einen kleinen Versuchssud (Whisky-Weizen) von 10 Litern mit 12 °P (potentielle Steuerschuld: 0,53 € fertig und warte auf das Schreiben des HZA, daß sie davon Kenntnis genommen haben (Portokosten: 0,55 €).
2 Gedanken zu „Das Hauptzollamt und die Biersteuer“
Und wie ging die Geschichte weiter mit dem Amtsschimmel?
Meldet ihr jetzt jeden Sud brav an und treibt die Personalkosten des Zolls in die Höhe? ?
Solange dies das HZA verlangt hat, haben wir das getan. Meine Motivation möglicherweise ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an den Hals zu kriegen hat sich sehr in Grenzen gehalten, denn das hätte gedroht, wenn irgendein Nachbar aus welchem Grund auch immer uns ans Bein hätte p**** wollen. Bierbrauen, insbesondere das Kochen der Würze, ist nun mal ziemlich geruchsintensiv! Im Übrigen habe nicht ich die Kosten beim HZA in die Höhe getrieben – das hat es ganz von alleine durch seine absurden Anforderungen getan!
Da es aber vor ca. 2 Jahren(?) eine neue Dienstanweisung vom Bundesministerium an alle Hauptzollämter gab, hat sich das Thema weitestgehend erledigt und es ist nur noch eine einmalige Meldung mit dem ersten Sud des Kalenderjahres erforderlich. Das geht dank E-Mail und copy&paste schneller, als diesen Kommentar hier zu schreiben. 🙂